ProtokollführungJede Sitzung bzw. Verhandlung des Betriebs-, Personalrats oder der MAV muss mit einer Sitzungsniederschrift protokolliert werden. Das Protokoll dient als Arbeitsgrundlage und der Ergebnissicherung der Interessenvertretung und als Nachweis für die ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung (z.B. bei gerichtlichen Auseinandersetzungen) des Betriebsrates, Personalrates oder der MAV. Themenschwerpunkte: - Bestellung des Schriftführers/ der Schriftführerin
- Funktion des Schriftführers/ der Schriftführerin
- Ziel und Zweck der Sitzungsniederschrift
- Rechtsvorschriften
- Die Sitzungsniederschrift
- EDV-Unterstützung
Hinweis für Teilnehmer: Bitte einen Laptop (wenn vorhanden) zum Seminar mitbringen! |