Der IT-AusschussIm Zeitalter der Digitalisierung kommt kein Betriebsrat mehr an einem IT-Ausschuss vorbei, wenn er seine Mitbestimmungsrechte sorgfältig und gewissenhaft ausüben möchte. Denn so gut wie jedes IT-System zeichnet Daten seiner Benutzer auf und fällt damit unter die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie ein gut funktionierender und eingespielter IT-Ausschuss das Gremium entlastet und zu einer professionellen BR-Arbeit beiträgt. - Die Arbeit und Besetzung des IT-Ausschusses
- Wer ist zuständig: Lokaler BR, GBR oder KBR?
- Die richtige Besetzung: Wer kann in den Ausschuss berufen werden?
- Betriebsrat oder IT-Ausschuss: Welche Aufgaben dürfen übertragen werden?
- Sicherstellung, dass umfassende Informationen rechtzeitig ankommen
- Der IT-Ausschuss als Projektpartner
- Austausch mit betrieblichem Datenschützer pflegen
- Mitbestimmungsrechte in IT-Fragen kennen
- Regelungsgegenstände im Zeitalter der Digitalisierung
- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Leistungs- und Verhaltensbeurteilung als Dauerbrenner
- Wann ist die Einführung neuer IT-Systeme als Betriebsänderung zu qualifizieren?
- Schutz von Beschäftigtendaten immer im Auge behalten
- Der IT-Ausschuss in der Praxis
- Den digitalen Wandel mitgestalten, Einführung neuer Technologien kritisch begleiten
- Konsequente Prozessabläufe vereinbaren
- Der optimale Umgang mit Veränderungen und Updates
- Priorisierung zur Meidung von Kapazitätsengpässen vornehmen
- IT-Betriebsvereinbarungen effektiv gestalten
- Schulungsbedarf identifizieren und einfordern
- Kenntnisvermittlung durch IT-Sachverständige nutzen
- Was tun, wenn es mal hakt?
- Den Betrieb nicht lähmen, aber gleichzeitig die Interessen der Beschäftigten schützen
- Wenn nichts mehr geht: Wer sitzt in der Einigungsstelle?
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