Beschäftigtendatenschutz 4.0: Beteiligungsrechte und HandlungsmöglichkeitenModerne Technologien sowie die weltweite Vernetzung der Unternehmen ermöglichen einen globalen Informations- und Datenaustausch sowie eine umfassende Verhaltens- und Leistungskontrolle. Welche datenschutzrechtlichen Folgen haben moderne IT-Systeme? Wo sind aus Sicht des Betriebsrates/ Personalrates die Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung von personenbezogenen Daten? Ist es überhaupt noch möglich, den Austausch und das Speichern von Beschäftigtendaten zu begrenzen? Den Datenschutz im Betrieb und in den Dienststellen zugunsten der Beschäftigten zu gestalten und umzusetzen, ist zu einer wichtigen Aufgabe der Interessenvertretungen geworden. Das Seminar stellt die rechtlichen Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes vor dem Hintergrund der Digitalisierung 4.0 im Überblick dar und zeigt Möglichkeiten und Instrumente der Umsetzung eines an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientierten Datenschutzsystems auf. Themenschwerpunkte: - Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen des Datenschutzes: EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz
- Grundbegriffe des Datenschutzrechts: Recht auf informationelle Selbstbestimmung, personenbezogene Daten, Nutzung von Daten usw.
- Aktuelle Entwicklung von IT-/ Kommunikationssystemen (Einsatz von Transpondern, CloudComputing, cyber-physische Systeme in den Dienstleistungsbranchen usw.): Auswirkungen auf Beschäftigtendatenschutz und Datensicherheit
- Nutzung privater Endgeräte als Arbeitsgeräte, Einsatz sozialer Medien – Datenschutz und Datensicherheit
- Rechte des Betriebsrates/ Personalrates zur (rechtzeitigen) Mitgestaltung von IT-Systemen
- Möglichkeiten der (betrieblichen) Regulierung des Datenaustauschs und des Beschäftigtendatenschutzes
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Hinweise:
Referentin: Dr. Antje Schwartz, BAB Institut für betriebswirtschaftl. und arbeitsorientierte Beratung |