Soziale Angelegenheiten (BR 3) „Agieren statt reagieren!“ – Qualifizierungsreihe für Betriebsräte der DPAGKein anderer Bereich der Betriebsverfassung bietet dem Betriebsrat so umfangreiche Möglichkeiten, seine Beteiligungsrechte wahrzunehmen, wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Der Betriebsrat kann in wichtigen betrieblichen Fragen (z.B. Arbeitszeitregelungen, Urlaubsplanung, technische Einrichtungen) initiativ werden und Betriebsvereinbarungen erzwingen. In diesem Seminar (BR 3) werden die einzelnen Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung im Betrieb behandelt. Themenschwerpunkte: - Stellung der Mitbestimmung im Rahmen der Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Grenzen der Mitbestimmung
- Initiativrecht des Betriebsrates
- Zusammenarbeit mit der Belegschaft
- Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Einigungsstelle
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