Eingruppierungsrecht gemäß TVöD (VKA)Zum 01.01.2017 ist die lange verhandelte neue Entgeltordnung zum TVöD (VKA) in Kraft getreten. Damit endete die seit 2005 mit dem Abschluss des TVöD bestehende Ungleichzeitigkeit zwischen neuem Tarifvertrag und altem Eingruppierungsrecht mit zwischenzeitlichen Übergangsregelungen. Auch mit der neuen Entgeltordnung macht die richtige Bewertung der Tätigkeiten, die maßgeblich für eine rechtssichere Eingruppierung ist, den Beteiligten häufig große Schwierigkeiten. In diesem Seminar werden zunächst die Grundsätze der Eingruppierung anhand der Tätigkeitsmerkmale vermittelt. Zudem werden die Informations- und Mitbestimmungsrechte sowie die Handlungsmöglichkeiten des PR/ BR bei der Eingruppierung erarbeitet und beleuchtet. Themenschwerpunkte: - Grundsätze der Eingruppierung, Tarifautomatik
- Erhebliche und unerhebliche Kriterien der Eingruppierung
- Stellenplan
- Bewertungsverfahren, Bewertungsgrundsätze
- Erstellung einer Tätigkeitsbeschreibung
- Auszuübende Tätigkeit, Arbeitsvorgänge
- Tätigkeitsmerkmale
- Rückblick Überleitung
- Aufbau Entgeltordnung TVöD (VKA)
- Überblick Entgeltordnung TVöD (VKA)
- Höhergruppierungen, vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gemäß TVöD (VKA)
- Stufenlaufzeiten
- Informations-, Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des PR/ BR
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Hinweise:
Referenten: Dirk Teichmann, Fachreferent zum TV-L, TVöD und Eingruppierung; Mitglied der Tarifkommission Mario Böttcher, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachreferent zum TVöD und zur Eingruppierung |