BEM-Gespräche richtig führenSind Beschäftigte mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX dazu verpflichtet, den Betroffenen ein BEM-Gespräch anzubieten. Neben Führungskräften und Personalabteilung sind auch die betrieblichen Interessenvertretungen während des gesamten BEM-Prozesses beteiligt. Gerade in der Vorbereitung von BEM-Gesprächen stellen sich u.a. folgende vertiefende Fragen: Welche Unterstützung benötigt der/ die Betroffene bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit? Wie steht es um die Belastbarkeit der betroffenen Person? Wie geht man mit den Vorbehalten und Ängsten der Betroffenen um? Wie hoch ist das Risiko einer erneuten Erkrankung und wie ist hier vorzubeugen? Es erfordert ein einheitliches Verständnis aller Beteiligten, gute Gesprächsvorbereitung und eine sensible, konstruktive Gesprächsführung, damit die im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) geführten Gespräche für Beschäftigte und den Betrieb eine positive Wirkung entfalten und nicht als reine Pflichtveranstaltung erlebt werden. Zielgruppe dieser Kompaktschulung sind die betrieblichen BEM-Beauftragten, Betriebs-/Personalräte sowie Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen. Themenschwerpunkte - Rechtliche Grundlagen nach § 167 Abs. 2 SGB IX
- Gestaltung von Einladungsschreiben
- BEM-Gespräche und die wechselseitigen Erwartungen der Beteiligten
- Selbstverantwortung als Grundeinstellung
- Grundregeln und Techniken konstruktiver Gesprächsführung
- Gesprächstraining anhand von Fallbeispielen
- Umgang mit schwierigen Situationen und Belastungen
- Zusammenfassung der betrieblichen BEM-Erfolgsfaktoren
Voraussetzung: Besuch einer BEM-Grundlagenschulung oder vergleichbarer Kenntnisse. CDMP-Anerkennung: Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für die CDMP-Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional). |