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Eingruppierungsrecht gemäß TV EntgO Bund

Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöD-Bund und der Entgeltordnung. Bei der Einstellung und Eingruppierung sind die Personalräte in der Mitbestimmung. Es obliegt ihnen die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

Dieses Seminar vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Ihr lernt spezielle Eingruppierungsfragen zu verstehen und eure Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.

Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund.

Zudem werden die Informations- und Mitbestimmungsrechte sowie die Handlungsmöglichkeiten des Personalrates bei der Eingruppierung erarbeitet und beleuchtet.

Themenschwerpunkte

  • Grundsätze der Eingruppierung, Tarifautomatik
  • Erhebliche und unerhebliche Kriterien der Eingruppierung
  • Stellenplan
  • Bewertungsverfahren, Bewertungsgrundsätze
  • Erstellung einer Tätigkeitsbeschreibung
  • Auszuübende Tätigkeit, Arbeitsvorgänge
  • Tätigkeitsmerkmale
  • Rückblick Überleitung
  • Aufbau TV EntgO Bund
  • Überblick TV EntgO Bund
  • Höhergruppierungen, vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gemäß TVöD (Bund)
  • Stufenlaufzeiten
  • Informations-, Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des PR
   
Nord 272/2615.06.2026 - 17.06.2026
 Veranstalter: ver.di-Forum Nord

 Ort: 24109 Kiel
Anmeldung auf der Internet-Seite des Veranstalters
Kosten:



Hinweise:

Dieses Seminar ist auch geeignet für Beschäftigte der Bundeswehr.



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