GdB Beantragung und WiderspruchsverfahrenDie Festsetzung des Grades der Behinderung (GdB) durch die Versorgungsämter führt regelmäßig zu Nachfragen oder auch Verwunderung. Die Schwerbehinderten-vertretungen bzw. die Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen beraten zum Thema und unterstützen bei den Neu- oder wieder-Beantragungen des GdB. Ein möglicherweise zu führendes Widerspruchsverfahren bedarf regelmäßig einer gut ausgeführten Begründung oder Erläuterung. Hierbei kann die Interessenvertretung beteiligt werden und die Beschäftigten fachkundig begleiten. Themenschwerpunkte - Art und Grundlage der Bestimmung des Grades der Behinderung
- Beratung und Unterstützung der Beschäftigten
- Widerspruchsverfahren rechtssicher einleiten und begleiten
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